Parkordnung für den Parkplatz am Hotel Špindlerova Bouda
Einleitende Bestimmungen
Parkplatzbetreiber:
Špindlerovka s.r.o., mit Sitz in Špindlerův Mlýn 264, 543 51
ID-Nr.: 01950410
(nachfolgend „Betreiber" genannt)
Diese Parkordnung regelt die Nutzung des privaten Parkplatzes, der vom Hotel Špindlerova Bouda (nachfolgend „Parkplatz" genannt) auf dem Gebiet des Riesengebirgsnationalparks (KRNAP) betrieben wird. Der Parkplatz ist ausschließlich für Hotelgäste und andere berechtigte Benutzer bestimmt.
Mit dem Betreten des Parkplatzes entsteht zwischen dem Benutzer und dem Betreiber ein privatrechtliches Verhältnis, und der Benutzer erklärt sich mit dieser Parkordnung einverstanden. Unkenntnis der Regeln entschuldigt nicht.
1\. Allgemeine Regeln für das Parken von Personenkraftwagen
1.1\. Das Parken ist nur nach Bezahlung der Parkgebühr gestattet.
1.2\. Die Parkgebühr ist unverzüglich nach dem Parken des Fahrzeugs an der Rezeption des Hotels Špindlerova Bouda zu entrichten.
1.3\. Der Nachweis über die Bezahlung der Parkgebühr muss während der gesamten Parkdauer sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs platziert sein.
1.4\. Parken ohne Bezahlung stellt einen Verstoß gegen diese Ordnung dar. In diesem Fall ist der Benutzer verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 CZK zu zahlen, die auf schriftliche Aufforderung des Betreibers fällig wird.
1.5\. Der Versuch, ohne Bezahlung der Parkgebühr oder Strafe abzufahren, kann zu rechtlichen Schritten führen, wobei alle Kosten (z.B. Rechtskosten, Gerichtsgebühren) dem geschuldeten Betrag hinzugerechnet werden.
1.6\. Der Benutzer ist verpflichtet, diese Parkordnung und die Anweisungen des Parkplatzpersonals zu befolgen. Verstöße gegen die Regeln können zum Verweis vom Parkplatz führen.
1.7\. Auf dem Parkplatz ist es verboten:
– Zu driften, gefährliche Manöver durchzuführen oder die Sicherheit zu gefährden.
– Übermäßigen Lärm zu verursachen.
– Reparaturen durchzuführen, den Bereich zu verschmutzen, Flüssigkeiten abzupumpen oder abzulassen.
2\. Regeln für das Parken von Wohnmobilen
2.1\. Wohnmobile unterliegen allen in Abschnitt 1 aufgeführten Regeln.
2.2\. Es ist verboten, Grauwasser, chemische Toilettenabfälle oder andere Abfallstoffe abzulassen. Verstöße werden mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 CZK geahndet und können zum sofortigen Verweis führen.
2.3\. Es ist nicht gestattet, offenes Feuer zu verwenden, zu grillen, Zelte oder Pavillons aufzustellen oder die Einrichtungen außerhalb des Parkplatzes zu erweitern.
2.4\. Wohnmobile dürfen nicht mehr Parkplätze als vorgesehen belegen oder den Verkehr behindern.
2.5\. Der Anschluss an die Infrastruktur (z.B. Strom) ist nur mit Zustimmung des Betreibers möglich.
2.6\. Übernachtungen in Wohnmobilen und Fahrzeugen sind verboten, sofern nicht eine schriftliche Genehmigung des Betreibers erteilt wurde.
3\. Sanktionen und Forderungsdurchsetzung
3.1\. Ein Verstoß gegen diese Parkordnung wird als Verstoß gegen die Betriebsbedingungen angesehen.
3.2\. Unbezahlte Parkgebühren, Strafen oder andere Gebühren werden auf dem Rechtsweg eingetrieben. Der Schuldner trägt die Kosten der Eintreibung.
3.3\. Der Betreiber behält sich das Recht vor, das Fahrzeug vorübergehend durch technische Mittel (z.B. Blockiervorrichtung) festzuhalten, bis die Verbindlichkeiten beglichen sind.
4\. Pflichten der Besucher
4.1\. Jeder Benutzer ist verpflichtet:
– Diese Ordnung und die Anweisungen des Personals zu befolgen.
– Ordnung zu halten, keinen Müll außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
– Sich rücksichtsvoll gegenüber anderen zu verhalten.
– Die natürliche Umgebung des KRNAP zu respektieren.
5\. Weitere Bestimmungen
5.1\. Der Parkplatz befindet sich im geschützten Gebiet des KRNAP. Die Benutzer sind verpflichtet, nicht nur diese Ordnung, sondern auch die Besucherordnung des KRNAP einzuhalten. Verstöße werden den zuständigen Naturschutzbehörden gemeldet.
5.2\. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Naturereignisse, Dritte, Diebstahl, Vandalismus oder andere Umstände außerhalb der Kontrolle des Betreibers verursacht werden. Das Parken erfolgt auf eigenes Risiko.
5.3\. Der Benutzer ist verpflichtet, sein Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern und keine Wertsachen darin zu lassen.
5.4\. Der Parkplatz wird durch ein Kamerasystem überwacht. Die Aufzeichnungen werden gemäß dem Datenschutzgesetz aufbewahrt und können im Falle eines Vorfalls den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden.
5.5\. Der Verwalter der durch das Kamerasystem verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Betreiber.
5.6\. Alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Parkplatzes unterliegen der Rechtsordnung der Tschechischen Republik.




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